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ant:2100

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2100 AN Interrogatus a iudeisModus 1

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2094AN 12102

Interrogatus a iudeis dominus / si licet censum dare cesari /
respondit iesus et dixit / reddite ergo que sunt caesaris caesari / 
et que sunt dei deo / alleluia.

1INC VrgStr amplificatus
1INC 5Pes
1INC triv desuper

2INC cad ad4 +
1TER conc accentus falsi: colon
1INC 5Pes
1INC triv desuper
2INC cad ad4

🔴 Die Möglichkeiten der authentischen Gregorianik sind hier bis an ihre Grenzen, aber sehr gekonnt ausgenutzt. „interrogatus a iudeis“ Selbstvertständlich ist das ein „Vorspann“ (1INC VrgStr). Die erweiterung ist nicht 'falsch', aber ohne tyischen Vergleichsfall. Ähnlich bei:
„respondit iesus et dixit“ 1NOV cad ad4 zu „do“ zu führen kommt nur ein weiteres Mal vor ( nur T2 3879 „il-le baptizavit vos“). Die Verschmelzung mit 1TER conc 'falsch' betont (= colon) ist genial und ebenfalls einmalig.
„et que sund dei de-o Zweimal Pes „sol-la“ ebenso einmalig wie die verkürzte Terminatio („alleluia“).
„si licet …reddite …“ Die zweimalige Abfolge von 1INC 5Pes + 1MED triv desuper ist typisch. Fein die unterschiedliche Vertonung
„si lí-cet cén-sum“: zwei Akzente. der zweite ist höher/wichtiger.
„reddite ér-go que sunt“: ein Akzent, der aber ist durch die Betonung auch auf der Endsilbe nachdrücklich. Ebenso gekonnt ist die kleine Clv auf der Endsilbe des letzten „caesa-ri“. Sie breitet aus ohne zu trennen und intensiviert wie nebenbei das Folgende: „et que sunt dei deo

Ist diese Komposition 2. Gregorianik ? Nein ! Allzuoft sind zwar individulle Wendungen vertont, keine ist jedoch bloßes Musizieren, alle Eigenheiten sind textausdeutend in Sinn der authentischen Gregorianik. Im besten Sinn müsste man dieser Komposition die Qualifikation als 1b zugestehen, obwohl sie von sehr später Hand fixiert wurde.


ant/2100.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/29 11:36 von xaverkainzbauer