Dies ist eine alte Version des Dokuments!
„conventu malignantium“
H das 'equaliter' zwischen den beiden Wörtern ist fragwürdig. Nach allen diastematischen Quellen muss die Silbe „ma-“ ein “do“ sein.
L notiert diesen Uncinus eindeutig tiefer als den Beginn des folgenden PorFlx „-lig-“, könmnte aber gleich hoch mit dem zweiten Uncinus der vorherigen Clivis sein: „conven-tu“ Clv mi-do„
Bv33 widerspricht dem und setzt mit Gravis und mit dem Custos die Silbe „ma-“ tiefer als die vorherige Clivis und den nachfolgenden PorFlx.