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gr_indiv:0123

0123

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GT 442
BzG 58,29 - GN 2,158

„conventu malignantium“ H das 'equaliter' zwischen den beiden Wörtern ist fragwürdig. Nach allen diastematischen Quellen muss die Silbe „ma-“ ein “do“ sein.
L notiert diesen Uncinus eindeutig tiefer als den Beginn des folgenden PorFlx „-lig-“, könmnte aber gleich hoch mit dem zweiten Uncinus der vorherigen Clivis sein: „conven-tu“ Clv mi-do„
Bv33 widerspricht dem und setzt mit Gravis und mit dem Custos die Silbe „ma-“ tiefer als die vorherige Clivis und den nachfolgenden PorFlx.
Somit bleibt nur die Alternative:
Entweder ist E mit 'equaliter' falsch und die Clivis lautet mit allen distematischen Quellen gemeinsam „mi-re“, oder das 'equaliter' ist richtig und die Clivis ist „mi-do“, dem widerspricht L nicht. Die Clivis „mi-re“ könnte auch als plerosisi verstanden werden, der Terzsprung „mi-do“ wird aufgefüllt.

gr_indiv/0123.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/18 15:55 von xaverkainzbauer