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gr_indiv:0061

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0061

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GT 91
BzG 54/38 - GrN 2/45

An zwei Punkten muss das GrN angefragt werden. Eine von Rupert Fischer aufgestellte Regel besagt, wenn eine der beiden Aquitanier, A oder Y mit Bv34 übereinstimmt, so ist das die richtige Version. Diese Regel gilt, wenn die historische Entwicklung des Cantus und seine frühe Aufspaltung in zwei Traditionen nicht berücksichtigt wird. Im Mess-Repertoire ist diese Aufteilung nicht mehr klar zu erkennen, die Quellen wirken homogenisiert, eher von der westfränkischen Tradition überformt. An zwei Stellen in diesem Introitus ist ein Unterschied erkennbar:

1) „Ex-surge 1„
mit „re“ beginnen MR, L - Bv34 + Y
mit „do“ beginnen Ch, E - A
Nach der oben genannten Regel ist Bv34 + Y der Vorzug zu geben. E mit 'sursum mediocriter' und einem weiteren 'sursum' (a.m.?) ist durch Ch, und A unterstützt. E hat nun im Messrepertoire nicht die Autorität, die H im Antiphonale-Repertoire hat. Trotzdem, verbirgt sich hier nicht eine traditio frOr? Völlig anders gelagert ist der zweite Fall:

2) „ex-sur-ge 2“ Steigt die 3Ton-Neume vom „la“ zum „si“ wie in allen adiastematischen Quellen (E ist nicht eindeutig), oder bleibt sie auf „la“ (la-la-sol) wie in allen diastematischen Quellen? Hier steht 10.Jh ( L, Ch, MR ) gegen 11.Jh und später ( Bv34 = Bv33 frühes 11.Jh). Das Ergebnis des GrN ist nur möglich, wenn ausschließlich den Noten auf Liniene melodische Relevanz zugestanden wird.

gr_indiv/0061.1698652554.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/30 07:55 von xaverkainzbauer