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gr_indiv:0061

0061

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GT 91
BzG 54/38 - GrN 2/45

An zwei Punkten muss das GrN angefragt werden. Eine von Rupert Fischer aufgestellte Regel besagt, wenn eine der beiden Aquitanier, A oder Y mit Bv34 übereinstimmt, so ist das die richtige Version. Diese Regel gilt, wenn die historische Entwicklung des Cantus und seine frühe Aufspaltung in zwei Traditionen nicht berücksichtigt wird. Im Mess-Repertoire ist diese Aufteilung nicht mehr klar zu erkennen, die Quellen wirken homogenisiert, eher von der westfränkischen Tradition überformt. An zwei Stellen in diesem Introitus ist in unterschiedlicher Weise ein Unterschied erkennbar:

1) „Ex-surge 1„
mit „re“ beginnen MR, L - Bv34 + Y
mit „do“ beginnen Ch, E - A
Nach der oben genannten Regel ist Bv34 + Y der Vorzug zu geben. E mit 'sursum mediocriter' und einem weiteren 'sursum' (a.m.?) ist durch Ch, und A unterstützt. E hat nun im Messrepertoire nicht die Autorität, die H im Antiphonale-Repertoire hat. Trotzdem, verbirgt sich hier nicht eine traditio frOr?
Anders gelagert ist der zweite Fall:

2) „ex-sur-ge 2“ Steigt die 3Ton-Neume vom „la“ zum „si“ wie in allen adiastematischen Quellen (E ist nicht eindeutig), oder bleibt sie auf „la“ (la-la-sol) wie in allen diastematischen Quellen? Hier steht 10.Jh ( L, Ch, MR ) gegen 11.Jh und später ( Bv34 = Bv33 frühes 11.Jh). Das Ergebnis des GrN ist nur möglich, wenn ausschließlich den Noten auf Linien melodische Relevanz zugestanden wird.

3) „ex-sur-ge 3“ Der Epiphonus verhindert den Pes „sol-la“, womit !MED triv M entstehen würde.

gr_indiv/0061.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/20 09:32 von xaverkainzbauer