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gr_indiv:0061

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0061

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GT 91
BzG 54/38 - GrN 2/45

An zwei Punkten muss dem GrN widersprochen werden. Eine von Rupert Fischer (?) aufgestellte Regel besagt, wenn eine der beiden Aquitanier, A oder Y mit Bv34 übereinstimmt, so ist das die richtige Version. Diese Regel gilt, wenn die historische Entwicklung des Cantus und seine frühe Aufspaltung in zwei Traditionen nicht berücksichtigt wird. Im Mess-Repertoire ist diese Aufteilung nicht mehr klar zu erkennen, die Quellen wirken homogenisiert, eher von der westfränkischen Tradition überformt. An zwei Stellen in diesem Introitus ist ein Unterschied erkennbar:

1) „Ex-surge 1„
mit „re“ beginnen MR, L - Bv34 + Y
mit „do“ beginnen Ch, E - A
Nach der oben genannten Regel ist Bv34 + Y der Vorzug zu geben. E mit 'sursum mediocriter' und einem weiteren 'sursum' (a.m.?) ist durch Ch, und A unterstützt.

2) „ex-sur-ge 2“

gr_indiv/0061.1698651096.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/30 07:31 von xaverkainzbauer