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gr_indiv:0039

0039

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GT 249
BzG 25/20 + GrN 1/76

et ef-fundam“ In codex E ist zwar das älteste vollständige neumierte Missale das wir besitzen (knapp vor 1000), doch ist bereits der Anfang der do-Revision zu erkennen. Die opinio communis liest das 'equaliter' als Hinweis auf unisonischen Anschluss und Halbtonverhältnis. Das ist als nachträgliches Zurechtinterpretieren zu verstehen. Bei „et effundam“ wird das offensichtlich.
Bv33+34, A, auch L und MR schreiben „si si“, Ch, Y und alle jüngeren Quelle sind bereits bei „do“ gelandet. Das durch die ältesten Quellen als unisonisch bestätigte 'equaliter' wird in E nachträglich mit 'levare' korrigiert. cf. GrN!

Das Problem „si“ gegen „do“ ist hier weder als Unterschied frOc - frOr darzustellen, noch als ältere - jüngere Interpretation zu verstehen.

gr_indiv/0039.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/10 09:08 von xaverkainzbauer